Risikoaggregation – Die vorangestellten Schritte des Risikomanagementprozesses (Setzen der Unternehmensziele, Identifikation der hierauf einwirkenden Risiken sowie Bewertung derselben) bringen für ein Unternehmen schon einen deutlichen Erkenntnisgewinn durch Schaffung von Transparenz bezüglich der Frage, welchen Risiken das Unternehmen überhaupt ausgesetzt ist. Allerdings kann die Unternehmensleitung auch nach Durchführung dieser Schritte noch nicht die eigentlich interessierende Frage beantworten, nämlich: Wie wirken sich diese identifizierten Risiken insgesamt für das Unternehmen aus und wie groß ist insbesondere die Bestandsgefährdung?
Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Wirkungen der Risiken unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer Schadensverteilung sowie ihrer Wechselwirkungen untereinander durch ein geeignetes Verfahren ermittelt werden. Die Notwendigkeit eines solchen Verfahrens wird auch von den Wirtschaftsprüfern betont, wie die folgende Stellungnahme des IDW zum KonTraG (IDW PS 340) zeigt: „Die Risikoanalyse beinhaltet eine Beurteilung der Tragweite der erkannten Risiken in Bezug auf Eintrittswahrscheinlichkeit und quantitative Auswirkungen. Hierzu gehört auch die Einschätzung, ob Einzelrisiken, die isoliert betrachtet von nachrangiger Bedeutung sind, sich in ihrem Zusammenwirken oder durch Kumulation im Zeitablauf zu einem bestandsgefährdenden Risiko aggregieren können.“
Eine Aggregation – also Zusammenfassung – aller relevanten Risiken ist also erforderlich. Was ist aber die – über das formale Erfüllen einer KonTraG-Pflicht hinausgehende – ökonomische Bedeutung der Risikoaggregation, wo liegt der spezielle Nutzen für die Unternehmen? Es liegt auf der Hand, dass alle Risiken gemeinsam die Risikotragfähigkeit eines Unternehmens belasten. Diese Risikotragfähigkeit wird von zwei Größen bestimmt, nämlich zum einen vom Eigenkapital und zum andern von der Liquidität, sprich Zahlungsfähigkeit.
Zielsetzung der Risikoaggregation ist nun die Bestimmung der Gesamtrisikoposition eines Unternehmens insbesondere mit Blick auf diese beiden Größen sowie eine Ermittlung der relativen Bedeutung der Einzelrisiken unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen (Korrelationen) zwischen diesen Einzelrisiken.
Die Beurteilung der Gesamtrisikoumfangs ermöglicht eine Aussage darüber, ob die oben bereits erwähnte Risikotragfähigkeit eines Unternehmens ausreichend ist, um den Risikoumfang des Unternehmens tatsächlich zu tragen und damit den Bestand des Unternehmens langfristig zu gewähr-leisten. Sollte der vorhandene Risikoumfang eines Unternehmens gemessen an der Risikotragfähigkeit zu hoch sein, werden zusätzliche Maßnahmen der Risikobewältigung erforderlich.
Die Kenntnis der relativen Bedeutung der Einzelrisiken ist für ein Unternehmen in der Praxis besonders wichtig, denn aus dem Wissen um das Gefährdungspotenzial einzelner Einflussgrößen lässt sich eine klare Prioritätenliste für zu ergreifende Risikomanagement-Maßnahmen ableiten.
Somit ist die Risikoaggregation hervorragend geeignet, für das Unternehmen einen nachhaltigen Mehrwert zu generieren durch eine deutliche Steigerung der Informationsqualität in Bezug auf die Unternehmenssituation.
Allerdings gab es noch vor wenigen Jahren nicht wenige Stimmen, die die Meinung vertraten, eine vernünftige Risikoaggregation sei mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Der Grund für diese – mittlerweile nicht mehr haltbare – Position war, dass bei der Risikoaggregation einige methodische Schwierigkeiten auftreten, deren Lösung eines gewissen Know-hows bedarf.
Ein grundsätzliches Problem besteht darin, dass immer die Zusammenhänge (Abhängigkeiten) zwischen den einzelnen Risiken berücksichtigt werden müssen. Diese Abhängigkeiten sind allerdings nicht auf den ersten Blick ersichtlich und können zudem von Risiko zu Risiko variieren – von vollständig miteinander korrelierten Risiken bis zu Risiken, die völlig unabhängig voneinander sind mit allen denkbaren Zwischenstufen. In eher seltenen Fällen können auch negative Korrelationen auftreten.
Diese Zusammenhänge sind dem Risikoinventar als Ergebnis der Risikoanalyse allerdings nicht ohne weiteres anzusehen. Um die Abhängigkeiten darzustellen, müssten die möglichen Zusammenhänge zwischen den Risiken sorgfältig analysiert werden.
Für die Risikoaggregation bedient man sich der sog. „Monte-Carlo-Simulation“. Hier werden zunächst die Wirkungen der Einzelrisiken bestimmten Positionen z. B. der GuV oder der Bilanz zugeordnet: Beispielsweise wird sich eine ungeplante Erhöhung der Tariflöhne auf die Position „Personalaufwand“ auswirken.
Nach der o. g. Zuordnung der Wirkungen der Einzelrisiken zur GuV werden für ein Geschäftsjahr mehrere tausend risikobedingte Szenarien der GuV berechnet. Damit erhält man in jedem Simulationsdurchgang einen Wert für die betrachtete Zielgröße, also z. B. den Umsatz, den Gewinn oder den Cashflow. Die Gesamtheit dieser Simulationsläufe kann als „repräsentative Stichprobe“ bezeichnet werden, die eine große Anzahl möglicher Risiko-Szenarien des Unternehmens zeigt. Anschließend wird analysiert, welche Ausprägung der Zielgröße wie oft aufgetreten ist, wodurch sich aggregierte Wahrscheinlichkeitsverteilungen ableiten lassen.
Mit dem Ergebnis der Simulationsläufe liegen nun aggregierte Wahrscheinlichkeitsverteilungen vor, die unmittelbar anzeigen, mit welcher Wahrscheinlichkeit (z. B. 95 %) ein bestimmter, mindestens zu erzielender Gewinn nicht unterschritten oder ein maximal tragbarer Verlust nicht überschritten wird – eine Art Höchstschadensbetrachtung also. Dieser Wert wird im Übrigen auch als „Deviation Value at Risk (DVaR) bezeichnet. Der DVaR ist der Höchstschadenswert, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % in einem Betrachtungszeitraum von z. B. einem Jahr nicht überschritten wird.
Die ermittelte Wahrscheinlichkeitsfunktion des Gewinns hat unmittelbar Auswirkungen auf das zukünftig zu erwartende Eigenkapital: Durch eine Verrechnung dieser berechneten Gewinne und Verluste mit dem bisherigen Eigenkapital kann dieses für die Zukunft prognostiziert werden. Damit wird es nun möglich, die den Eigenkapitalbedarf und die Wahrscheinlichkeit für eine Überschuldung festzustellen (und damit auf ein angemessenes Rating zu schließen) . Eine ähnliche Vorgehensweise ist auch für den Bereich der Liquidität möglich.